Autor Thema: Tierkörper-Beseitigung  (Gelesen 51221 mal)

Offline Condorline

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Re: Tierkörper-Beseitigung
« Antwort #30 am: 09. März 2015, 21:27:30 »
http://shcn.eu/de/
Direkt nachdem ich den Termin mit dem TA gemacht habe, habe ich den dann dem Krematorium mitgeteilt. Habe allerdings im Vorfeld schon mit denen telefonischen Kontakt gehat um mich mal persönlich über alles zu informieren. Die beraten dich wirklich sehr gut über die Möglichkeiten. Ein paar Tage vorher hatte ich schon mal per Mail Bescheid gegeben, das ich mich vermutlich bald melde.
Den Termin zur Abholung haben wir auf 2-3 Stunden nach dem TA gelegt, Eisen mußte ich nicht abnehmen. Bei der Abholung selber war ich nicht dabei, aber mein bekannter der vor Ort war sagte mir, er hätte noch nie so einen würdevollen Umgang mit einem toten Pferd erlebt. Pferd wird auf eine Art Plane gerollt ( dafür muß ein Helfer vor Ort sein) und dann mit Winde in den Transporter gezogen.
Ich wurde angerufen als der Transporter mit Condor in Holland ankam und mir wurde gesagt wann er eingeäschert wird. Nochmal kurz das Besprochene durchgegangen...1 Woche später erhielt ich eine kleine Urne mit etwas Asche. Die Rechnung kam ca 4 Wochen später.
Ich habe mich für eien Einzeleinäscherung mit Ascheausstreuung über der Nordsee entschieden..und auf eine kleine Urne mit etwas Asche die ich zurück bekomme. Incl Abholung hat das 1050€ gekostet.
Sollte es ungeplant nötig sein, die sind auch am WE zu erreichen! Einfach mal anrufen und persönlich mit denen reden.

Offline Chrissie

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Re: Tierkörper-Beseitigung
« Antwort #31 am: 10. März 2015, 13:59:38 »
Wir haben auch nur gute (sofern man in diesem Zusammenhang von guten) Erfahrungen gemacht. Die Ponies wurden vorsichtig mit der Winde auf den Hänger gezogen. Der Fahrer war verständnisvoll, sachlich, drückte nicht auf die sentimentalen Drüsen. Es wurde uns angeboten, wir könnten mitkommen. Für uns kam damasl nur Roermond in Betracht, weil es als einziges Krematorium eine große Kammer hatte, der Vierbeiner nicht vorher zerteilt werden mußte. Nach wenigen Tagen wurde uns dann das Aschepaket gebracht. Wir haben damals, 2002 und 2003, schon 1000 Euro bezahlt. Uns war es das aber wert.
Ich denke schon, es ist wichtig, sich rechtzeitig mit diesem Thema zu befassen.

serina

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Re: Tierkörper-Beseitigung
« Antwort #32 am: 23. März 2015, 15:31:29 »
Hallo Leute,
hier habe ich einen kurzen Artikel gefunden, vielleicht hilft der jemandem weiter! Traurig, wenn Tiere sterben  :'(

Offline Nakema

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Re: Tierkörper-Beseitigung
« Antwort #33 am: 23. März 2015, 18:20:31 »
Der Inhalt in dem von Dir geposteten Link stimmt so nicht. Die Tierseuchenkasse hat wirklich NICHTS mit der Tierkörperbeseitigung zu tun. Außerdem ist es völlig wurscht, in welche Richtung der Rücken des toten Tieres zeigt.
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Offline Unisono

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Re: Tierkörper-Beseitigung
« Antwort #34 am: 27. März 2015, 22:46:56 »
Öh, jo.....das stimmt Nakema.....da war ich auch ein wenig verwirrt.

Aber die Sache mit der Tierseuchenkasse ist wiederum sehr interessant.

Wird ja normalerweise vom SB gemeldet, wie ist das denn wenn man Selbstversorger ist?

Der Himmel wird erst schön durch ein paar Wolken...

Offline molly

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Re: Tierkörper-Beseitigung
« Antwort #35 am: 28. März 2015, 02:43:39 »
Als Selbstversorger musst Du auch selber melden und bezahlen .
Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin .

Offline Nakema

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Re: Tierkörper-Beseitigung
« Antwort #36 am: 28. März 2015, 09:25:49 »
Jein! Mein Verpächter hat noch Landwirtschaft angemeldet und deshalb konnte ich selber keine Tierseuchenkasse melden - das hat mein Verpächter für mich gemacht und ich gebe ihm jedes Jahr 1,50 € pro Pferd  ;)
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Offline molly

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Re: Tierkörper-Beseitigung
« Antwort #37 am: 28. März 2015, 13:44:06 »
Jein! Mein Verpächter hat noch Landwirtschaft angemeldet und deshalb konnte ich selber keine Tierseuchenkasse melden - das hat mein Verpächter für mich gemacht und ich gebe ihm jedes Jahr 1,50 € pro Pferd  ;)
Konntest oder brauchtest ?
Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin .

Offline Nakema

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Re: Tierkörper-Beseitigung
« Antwort #38 am: 29. März 2015, 11:29:45 »
Ich konnte selber nicht melden! Aber mein Verpächter mußte die (für seine Landwirtschaft) "neuen" Pferde auch neu anmelden. War aber überhaupt kein Problem.
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Offline Nikita

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Re: Tierkörper-Beseitigung
« Antwort #39 am: 17. Mai 2015, 00:04:46 »
ich hab meine seit Jahren selber gemeldet, eben für den Fall, oder ist das unsinnig ?

LG
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Offline Nakema

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Re: Tierkörper-Beseitigung
« Antwort #40 am: 17. Mai 2015, 09:26:59 »
Es ist nicht unsinnig, sondern vorgeschrieben! Das ist nichts, was man sich "aussuchen" kann...
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Offline Nikita

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Re: Tierkörper-Beseitigung
« Antwort #41 am: 18. Mai 2015, 01:05:46 »
Naja, was mein Stallbesitzer macht weiss ich nicht, ich hab den kleinen, weil er nicht Schlachtpferd ist seit er bei uns ist ja immer selber gemeldet, egal wo er stand, aber bringt das was im Erstfall ?

LG
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Offline Nikita

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Re: Tierkörper-Beseitigung
« Antwort #42 am: 18. Mai 2015, 01:18:07 »
eben weil ich nun einstaller bin und nicht Selbstversorger mehr
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Offline tuc

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Re: Tierkörper-Beseitigung
« Antwort #43 am: 18. Mai 2015, 07:40:50 »


Es muss immer der Tierhalter melden ,also der SB . Hat man die Pferde zuhause muss man natürlich selbst melden .

Nochmal , mit Schlachtpferd ja oder nein das das überhaupt nix zu tun !

Die Tierseuchenkasse ist für Seuchenbedingte Verluste zuständig , nicht für das abholen toter Tiere .

Offline Nakema

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Re: Tierkörper-Beseitigung
« Antwort #44 am: 18. Mai 2015, 08:40:18 »
Die Tierseuchenkasse kommt für folgende Leistungen auf:

Entschädigungen

Eine Entschädigung ist eine Leistung besonderer Art - kein Schadenersatz. Im Wesentlichen werden Tiere entschädigt,

    die auf behördliche Anordnung getötet wurden oder nach der Anordnung der Tötung verendet sind,
    bei denen eine anzeigepflichtige Seuche nach dem Tode festgestellt wurde,
    die auf Grund vorgeschriebener oder vom Amtstierarzt angeordneter Maßnahmen oder im Zusammenhang mit ihrer Durchführung getötet werden mussten oder verendet sind.

Entschädigt wird der so genannte gemeine Wert des Tieres, der vom Amtstierarzt und zwei sachkundigen Schätzern ermittelt wird. Der Amtstierarzt kann die Schätzung alleine vornehmen, wenn der Tierbesitzer zustimmt und der Schätzwert für die zu entschädigenden Tiere eines Besitzers den Betrag von 25.000 EUR nicht übersteigt.

Auf die Entschädigung wird der Wert der verwertbaren Teile des Tieres angerechnet. Die bei der Verwertung oder Tötung eines Tieres entstehenden Kosten werden zusätzlich zur Entschädigung erstattet.

Nach dem Tiergesundheitsgesetz darf die Entschädigung folgende Höchstsätze je Tier nicht überschreiten:

    6.000 € bei Pferden
    4.000 € bei Rindern
    1.500 € bei Schweinen
    1.000 € bei Gehegewild
    800 € bei Schafen und Ziegen
    50 € bei Geflügel
    200 € bei Bienen (je Volk)

Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur dann, wenn der Tierbesitzer seinen gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere der Tierzahlmeldung und Beitragszahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Das Land und die Tierseuchenkasse tragen die Entschädigungen, die Kosten der Tötung oder Schlachtung sowie die Kosten, die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehen, je zur Hälfte.


Quelle: http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/entschaedigungen/index.htm

Nochmals ganz deutlich:

- die Tierseuchenkasse hat nichts mit der Tierkörper-Beseitigung zu tun!
- die Tierseuchenkasse ist eine gesetzliche Verpflichtung!
- melden muß der Stallbesitzer (Pensionstall) oder bei Eigenregie der Halter selber!

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