Autor Thema: nach holland ans meer  (Gelesen 20435 mal)

SuSchi

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Re: nach holland ans meer
« Antwort #30 am: 22. Februar 2010, 15:39:28 »
Dank Internet habe ich folgendes gefunden:

Pferde
Pferde die aus Deutschland in die Niederlande mitgenommen werden (Urlaub), benötigen eine Gesundheitserklärung des Deutschen Veterinäramtes und einen Ausweis mit eingetragener Skizze. Der Chip ist dann erforderlich, wenn der Urlaub länger als 6 Monate dauert. Wenn der Urlaub länger als 10 Tage dauert, benötigen die Pferde wieder eine neue Gesundheitserklärung um damit nach Deutschland zurückzureisen. Es wird empfohlen die alte Erklärung aufzuheben, damit man nachweisen kann, dass das Pferd nur vorübergehend in den Niederlanden war und ein Chip nicht erforderlich ist.


Offline erfa-30

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Re: nach holland ans meer
« Antwort #31 am: 22. Februar 2010, 16:08:27 »
 ;D Na dann hat unsere Freundin aber seit Jahren echt megaschwein *g*

Ich weiss nur das man mit Hund nach Holland tierisch Probleme kriegen kann, auch wenn man nur zum Markt kurz mal eben über die Grenze fährt. Speziell mit den Kampfhunden, dafür wurden wohl so einige Auflagen erneuert.
Der Ferd had fier beiner, an jede seite einer,
und hatt er mal keiner,
umfallt.
Der Ferd kratzete mit die Forderhüfe
und machtete Pippi.
Der Ferd sprunktete über den Huhn sein Haus. Da hat der Fert gelacht.
Da packtete der Huhn der Ferd bei die Öhren und galopptete dafon

SuSchi

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Re: nach holland ans meer
« Antwort #32 am: 22. Februar 2010, 16:17:38 »
Ich hatte das noch so "im Ohr". Ich wollte vor Jahren mal für eine Reit-Gruppe eine mehrtägige Reise in die Niederlande organisieren.

Da mir das Risiko zu groß war (da ich das ja für die anderen organisiert hätte) ohne Bescheinigung und Untersuchungen zu reisen, haben wir es dann gelassen.

Offline Cis

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Re: nach holland ans meer
« Antwort #33 am: 22. Februar 2010, 22:04:19 »
Dank Internet habe ich folgendes gefunden:

Pferde
Pferde die aus Deutschland in die Niederlande mitgenommen werden (Urlaub), benötigen eine Gesundheitserklärung des Deutschen Veterinäramtes und einen Ausweis mit eingetragener Skizze. Der Chip ist dann erforderlich, wenn der Urlaub länger als 6 Monate dauert. Wenn der Urlaub länger als 10 Tage dauert, benötigen die Pferde wieder eine neue Gesundheitserklärung um damit nach Deutschland zurückzureisen. Es wird empfohlen die alte Erklärung aufzuheben, damit man nachweisen kann, dass das Pferd nur vorübergehend in den Niederlanden war und ein Chip nicht erforderlich ist.


danke! O0
ஜღ♥ Die Wahrheit über mich
.(ړײ).ist uninteressant...
.«▓».viel interessanter sind
..╝╚ die Gerüchte..

Offline erfa-30

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Re: nach holland ans meer
« Antwort #34 am: 23. Februar 2010, 08:21:05 »
Echt gut zu wissen.
Was ist denn wenn ich nur kurz über die Grenze zum Ausritt oder 3-4 Tage in die Veluwe bei Arnheim fahre???
Das müßte man nochmal klären, nenene immer dieser Bürokratenkram  :P
Der Ferd had fier beiner, an jede seite einer,
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Da packtete der Huhn der Ferd bei die Öhren und galopptete dafon

Offline Unisono

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Re: nach holland ans meer
« Antwort #35 am: 23. Februar 2010, 09:26:35 »
@erfa

Die Veluwe gehört zum Euregio Gebiet, daher gilt dort dieses besagte Abkommen von den EuregioVeranstaltern. Also brauchst du es nicht ;)

Der Himmel wird erst schön durch ein paar Wolken...

Offline erfa-30

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Re: nach holland ans meer
« Antwort #36 am: 23. Februar 2010, 10:42:42 »
Ach Danke, die Info brauchte ich  ;)
Der Ferd had fier beiner, an jede seite einer,
und hatt er mal keiner,
umfallt.
Der Ferd kratzete mit die Forderhüfe
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SuSchi

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Re: nach holland ans meer
« Antwort #37 am: 23. Februar 2010, 13:48:13 »
Aber ... wenn das für Euregio-Reitgebiete nicht gilt, woher will der Polizist wissen oder aber Du ihm beweisen, wohin Du fährst? Finde ich unlogisch.